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News-Archiv :   CVR-Newsletter vom 14.06.09
 
 
Warnung vor Internet-Abzocke
 

Es passiert immer mal wieder: Man möchte sich im Internet ein kostenloses Tool/Software herunterladen. Beim Eintippen der Adresse im Browser vertippt man sich und man landet auf einer ganz anderen als der vermeintlichen Adresse. Auch hier wird die Software zum Download bereitgestellt. Soweit so gut. Aber nun werden statt des einsetzenden Downloads zunächst persönliche Daten abgefragt, und man soll die AGB akzeptieren. Spätestens jetzt sollte man nachdenklich werden und mal schauen, auf welcher Webseite man sich befindet. Es ist nicht die, die man erreichen wollte. Wenn man die persönlichen Daten noch nicht eingegeben hat, sollte man diese Webseite schleunigst verlassen!

Im Internet wird freie, kostenlose Software angeboten. Diese Software kann auch kostenlos herunter geladen werden. Dabei ist keine Bezahlung und auch keine Registrierung nötig. Der rechtliche Verweis lautet dann auch nur, dass für Probleme durch den Einsatz der Software nicht gehaftet wird.

Das war passiert: Der Sohn eines Vereinsmitgliedes, der die Seite von openoffice.de aufrufen wollte, hatte sich dabei verschrieben und landete auf der fragwürdigen Seite OPENDOWNLOAD.DE. Hier wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um eine kostenlose Seite. Es steht zwar relativ klein ein Preis dabei, und der Besucher, der ein kostenloses Programm downloaden will, schließt dabei angeblich ein Abo ab, das EURO 8,-- im Monat kosten soll. Das Ganze geschieht durch Akzeptieren der AGB, die sowieso die meisten Nutzer nicht lesen, sondern gewohnheitsmäßig freiklicken.

Zwei Tage nach der so genannten Anmeldung erfolgte die Zustellung einer eMail mit der Rechnung, verbunden mit starken, einschüchternden Drohungen

Jetzt sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Es ist noch nicht zu spät, um aus der Sache herauszukommen. In dem vorgenannten Fall wurde ein Musterschreiben von der Verbraucherberatung aus dem Internet herunter geladen, mit den erforderlichen Daten ergänzt und an den Rechnungssteller abgesandt. Link zu dem hier verwendetem Musterschreiben: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/63371A.doc

Die Verbraucherberatungen geben in solchen Fällen Unterstützung. Im c't Magazin Nr. 11/2009 steht ein sehr guter Artikel mit Hintergründen und Musterschreiben zu dem Thema. Titel: Abgeblockt, Forderungen von Abzockern abwehren. Für den, der eine Rechnung oder Mahnung erhalten hat, eine gute Beschreibung. Unter der Adresse: http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2009/11/96_kiosk kann der Artikel zum Preis von EURO 0,50 im PDF-Format heruntergeladen werden.

Hilfestellung (keine Rechtsberatung) zu diesen Problemen bietet der CVR seinen Mitgliedern.

  RK


Nachtrag zum Newsletter: Warnung vor Internet-Abzocke

Aufgrund der Resonanz zu unserem Newsletter: Warnung vor Internet-Abzocke, hier ein Auszug aus dem neuesten Newsletter des BSI für Bürger (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik):

12. PRISMA: Verbraucherschuetzer gewinnen Prozess gegen Opendownload.de

Sisyphusarbeit Eine klassische Kostenfalle im Internet hat bei einem Gerichtsverfahren in Mannheim eine herbe Schlappe einstecken muessen, berichtet die Webplattform Computerbetrug.de [http://www.computerbetrug.de/ ]: Der Anbieter Opendownload.de bietet Software zum Download an, die im Internet ohnehin kostenfrei zur Verfuegung steht. Wer sich als Nutzer registriert, schliesst damit allerdings ein Zweijahresabo ab und sollte nach den Vorstellungen des Anbieters von dem Vertrag nicht zuruecktreten koennen - die Richter waren da anderer Ansicht. Hinweise zu aehnlichen Abzock-Methoden im Internet und in der mobilen Kommunikation, die leider in unterschiedlichsten Formen immer wieder auftauchen, finden Sie auf der Webseite BSI-FUER-BUERGER [http://www.bsi-fuer-buerger.de/abzocker/05_02.htm ].

Der Artikel zum Gerichtsverfahren ist zur Zeit (14.06.09.) unter folgendem Link direkt zu erreichen: http://www.computerbetrug.de/news/newsdetails/opendownload-de-verliert-prozess-gegen-verbraucherschutz-090529/

Wer Informationen zur Sicherheit im Internet sucht, sollte mal auf die Webseiten http://www.bsi-fuer-buerger.de und http://www.computerbetrug.de schauen.

Hinweis: Sollte man aber einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, so muss unbedingt innerhalb einer Frist von 14 Tagen dem Mahnbescheid widersprochen werden. Denn jeder kann einen Mahnantrag stellen. Und die Gerichte prüfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung.

  RK

 

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